Strafbefehl

Strafbefehl

Ein Strafbefehl ist eine auf Antrag der Staatsanwaltschaft vom Gericht ohne Verhandlung verhängte Strafe für verhältnismäßig kleinere Delikte. Hierdurch soll leichte Kriminalität ohne mündliche Verhandlung durch einen schriftlichen Strafbefehl zu einer rechtskräftigen Verurteilung und gleichzeitig zur Entlastung der Staatsanwaltschaft und Gericht führen. Die Schuld des Täters muss nicht zur Überzeugung des Gerichts feststehen, vielmehr genügt der hinreichender Tatverdacht. Diese Art von Verfahren kann jedoch auch im Interesse des Beschuldigten liegen, ohne großes Aufsehen, Kosten und Verzögerungen, eine Verurteilung hinzunehmen.

Unter geringfügige Delikte oder leichte Kriminalität sind Vergehen nach § 12 Abs. 2 StGB gemeint, in denen als Strafe in der Regel nur Geldstrafen verhängt werden. Neben Gelstrafen (bis max. 360 Tagessätzen), dürfen auch Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird, festgesetzt werden. Als Nebenstrafen kommen noch Fahrverbote, Einziehungen, Vernichtungen, Unbrauchbarmachungen, Entziehung der Fahrerlaubnis u.a. in Betracht.

Wie kann ich gegen einen Strafbefehl vorgehen?

Gegen einen Strafbefehl besteht die Möglichkeit innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung, Einspruch einzulegen. Dieser kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden. Wichtig ist, dass der Einspruch innerhalb der zweiwöchigen Frist bei Gericht eingeht. Der Einspruch muss nicht zwangsläufig begründet werden. Das zuständige Gericht bestimmt einen Termin zur Hauptverhandlung, um das Hauptverfahren durchzuführen. Im Hauptverfahren erfolgt die Beweisaufnahme im beschleunigten Verfahren. Das Verfahren endet anschließend wie in einem normalen Strafverfahren durch Verurteilung, Freispruch oder Einstellung.

Letztendlich kann ein Strafbefehl dieselben Konsequenzen wie ein normales Strafverfahren für den Betroffenen haben. Es ist daher immer ratsam bei Bedenken gegen den Strafbefehl, Einspruch innerhalb der Frist einzulegen. Auch wenn der in dem Strafbefehl dargelegte Sachverhalt im Wesentlichen richtig ist, besteht die Möglichkeit Einspruch einzulegen, diesen jedoch auf die Rechtsfolgen (Strafmaß) zu beschränken, weil die im Strafbefehl festgesetzte Tagessatzhöhe unverhältnismäßig ist. Die Tagessatzhöhe hängt vom Einkommen und der finanziellen Situation des Betroffenen ab. In der Regel hat weder die Staatsanwaltschaft noch das Gericht Kenntnis über die finanzielle Situation des Betroffen, weshalb diese zwangsläufig geschätzt werden muss und oftmals unverhältnismäßig hoch ausfällt.   

Der Strafbefehl hat eine Geständnisfiktion, heißt: Im Strafbefehl geht man immer vom Geständnis des Beschuldigten aus. Daher ist die Strafe auch entsprechend gemildert. Wird nun nach Einspruch gegen den Strafbefehl in der späteren Hauptverhandlung, der Vorwurf bestritten, wird im Falle der Verurteilung, die Strafe garantiert höher ausfallen, wenn sich der Vorwurf bestätigen sollte.

Benötige ich einen Strafverteidiger?

Als Strafverteidiger werde ich zunächst fristgerecht Einspruch einlegen und die Ermittlungsakten anfordern, um anschließend zusammenfassen zu können, ob eine Hauptverhandlung ratsam wäre. Der Inhalt der Ermittlungsakte vermittelt einen Einblick darüber, welche belastenden Beweismittel und Indizien für einen Strafbefehl gesprochen haben. Gemeinsam mit dem Beschuldigten wird dann ein Verteidigungsziel und eine Strategie ausgearbeitet. Sollte es dennoch innerhalb der Hauptverhandlung nicht wie gewünscht verlaufen, besteht in vielen Fällen die Möglichkeit mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft den Einspruch zurückzunehmen und die ursprüngliche Strafe aus dem Strafbefehl zu akzeptieren.

Generell wird dringend davon abgeraten sich als Laie im Gerichtssaal selbst versuchen zu verteidigen, da man mit der Strafprozessordnung nicht im Geringsten anvertraut ist.

Sobald die zweiwöchige Frist verstrichen ist, wird der Strafbefehl rechtskräftig. So wird einerseits die im Strafbefehl festgesetzte Strafe fällig. Andererseits ist hiermit ein Eintrag in das Bundeszentralregister (BZR) verbunden. Je nach Art und Höhe der Strafe, kann diese auch im polizeilichen Führungszeugnis sichtbar sein und weitaus erhebliche Nachteile mit sich bringen. Neben der Eintragung in das BZR und Führungszeugnis, werden in bestimmten Fällen die Nebenstrafen ebenfalls verhängt.

Ist ein Einspruch immer ratsam?

Ein Strafbefehl sollte nie so einfach hingenommen werden, erst recht nicht wenn weitreichende Konsequenzen folgen. Daher sollte man sich immer die durchaus weitreichenden Konsequenzen vor Augen halten. Wer auf den Führerschein, auf seinen Job oder andere essentielle existenzsichernde Maßnahmen angewiesen ist, der sollte zweimal überlegen, ob der Strafbefehl hingenommen werden soll.

Wie bereits zu Beginn ausgeführt, genügt für den Strafbefehl lediglich der hinreichende Tatverdacht. Die Schuld des Beschuldigten ist daher noch lange nicht nachgewiesen. Lassen Sie sich daher immer von einem Experten beraten.   

Sollten Sie einen Strafbefehl per Post erhalten haben und hiergegen vorgehen wollen, sollten Sie schnellstmöglich mich kontaktieren.