Allgemeines Strafrecht

Als Fachanwalt für Strafrecht verteidige ich Sie in Hamburg und bundesweit, von kleineren Delikten bis hin zu komplexen Strafverfahren vor dem Landgericht. Unabhängig von der Schwere des Vorwurfs stehe ich Ihnen als erfahrener Strafverteidiger zur Seite.
Deliktsfelder

Zentrale Vorschriften im Überblick

Das allgemeine Strafrecht umfasst alle Delikte des Strafgesetzbuches (StGB). Die Palette reicht von mit Geldstrafe sanktionierten Vergehen bis hin zu Straftaten mit langjährigen Freiheitsstrafen.

Körperverletzungsdelikte

Raubdelikte

Urkundenfälschung

Sachbeschädigung

Unfallflucht

Brandstiftungsdelikte

Diebstahlsdelikte

Betrugsdelikte

Erpressungsdelikte

Verkehrsstraftaten

Kapitalstraftaten (Mord & Totschlag)

Sexualstraftaten

Diese Auflistung ist nicht abschließend. Auch Delikte aus Nebengesetzen wie das Jugendstrafrecht (JGG) oder das Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG) gehören zu meinen Tätigkeitsfeldern.

Wichtig: Nach § 136 Abs. 1 StPO können Sie zu jeder Zeit einen Verteidiger Ihrer Wahl beauftragen – ob bei einer Vorladung, Durchsuchung, Beschlagnahme oder einem Haftbefehl. Machen Sie von diesem Recht unbedingt Gebrauch.

Rechtsmittel

Berufung

Sind Sie mit einem Strafurteil nicht einverstanden? Mit der Berufung können Sie gegen Urteile des Amtsgerichts vorgehen (§ 312 StPO) und eine vollständig neue Tatsachenverhandlung erwirken.

Ein Strafverteidiger sollte niemals voreilig auf Rechtsmittel verzichten. Nach dem Urteil ist zunächst ein klärendes Gespräch zu führen, ob eine Berufung sinnvoll ist. Die kurze Einlegungsfrist macht schnelles Handeln unerlässlich.

Frist & Einlegung

Die Berufung muss binnen einer Woche nach Urteilsverkündung beim Gericht des ersten Rechtszuges eingelegt werden, schriftlich oder mündlich zu Protokoll (§ 314 Abs. 1 StPO). Eine Begründung ist nicht zwingend erforderlich.

Neue Tatsacheninstanz

Das Strafverfahren beginnt vor dem Landgericht vollständig von Neuem. Alle Zeugen und Beweise können erneut eingeführt werden, auch solche, die im ersten Verfahren noch nicht vorlagen.

Vorteile der Berufung

Allein durch die Einlegung wird die Rechtskraft des Urteils gehemmt. Geld- und Freiheitsstrafen können bis zur Entscheidung der Berufungsinstanz nicht vollstreckt werden.

Verböserungsverbot

Legt nur der Angeklagte Berufung ein, darf sich das Urteil in der Berufungsinstanz nicht verschlechtern. Dieses Schutzprinzip gilt jedoch nicht, wenn auch die Staatsanwaltschaft Berufung einlegt.

Ein Strafverteidiger sollte niemals voreilig auf Rechtsmittel verzichten. Nach dem Urteil ist zunächst ein klärendes Gespräch zu führen, ob eine Berufung sinnvoll ist. Die kurze Einlegungsfrist macht schnelles Handeln unerlässlich.

Rechtsmittel

Revision

Die Revision ist Ihre letzte Chance, ein fehlerhaftes Urteil korrigieren zu lassen. Sie ist zulässig gegen Urteile des Landgerichts und des Oberlandesgerichts (§ 333 StPO) sowie als Sprungrevision gegen Urteile des Amtsgerichts.

Fazit: Die überwiegende Anzahl der Revisionen im Strafverfahren ist nicht erfolgreich. Umso wichtiger ist es, auf einen absoluten Spezialisten im Revisionsrecht zurückzugreifen. Durch die enge Zusammenarbeit mit dem Revisionsspezialisten Rechtsanwalt Dr. Baumhöfener kann auf dessen Expertise jederzeit zurückgegriffen werden.

Nur Rechtsfehler-Prüfung

Im Gegensatz zur Berufung prüft das Revisionsgericht ausschließlich Rechtsfehler, keine neuen Tatsachen. Der festgestellte Sachverhalt ist bindend.

Fristen

Einlegung binnen einer Woche nach Urteilsverkündung. Begründung innerhalb eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung.

Verfahrensrüge

Richtet sich konkret auf Verfahrensfehler. Bei absoluten Revisionsgründen (§ 338 StPO) wird ein Beruhen des Urteils auf dem Fehler vermutet. Bei relativen Revisionsgründen kommt es auf den Einzelfall an.

Sachrüge

Das Gericht prüft sachlich-rechtliche Fehler und beurteilt, ob das materielle Recht fehlerfrei angewandt wurde, insbesondere bei der Beweiswürdigung und der Strafzumessung.

Fazit: Die überwiegende Anzahl der Revisionen im Strafverfahren ist nicht erfolgreich. Umso wichtiger ist es, auf einen absoluten Spezialisten im Revisionsrecht zurückzugreifen. Durch die enge Zusammenarbeit mit dem Revisionsspezialisten Rechtsanwalt Dr. Baumhöfener kann auf dessen Expertise jederzeit zurückgegriffen werden.

Jetzt handeln. Zeit ist entscheidend.

Bei einer Vorladung, einer Durchsuchung oder einem Urteil zählt im Strafrecht jede Minute. Kontaktieren Sie mich noch heute für ein vertrauliches Erstgespräch in Hamburg.

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