202012.02
1

Was kostet ein Anwalt?

Ein Strafverteidiger kostet Geld; dies ist jedem bewusst, der einen Strafverteidiger aufsucht und mit seiner Verteidigung beauftragen möchte. Dabei möchte jeder bereits zu Beginn eines Gesprächs in Erfahrung bringen, welche Kosten auf ihn zukommen. Grundsätzlich gibt es mehrere Möglichkeiten, wie ein Strafverteidiger sein Honorar bestimmt. In jedem Fall sollte die Kostenvereinbarung fair und transparent sein.

was kostet ein Aanwalt? kosten Anwalt, Anwaltskosten, kosten einer strafverteidigung

1. Gebühren nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sind die Gebühren für das Tätigwerden des Strafverteidigers in einem Rahmen festgeschrieben. Je nach Umfang des Falles und Arbeitsaufwand bestimmt der Strafverteidiger selbst, ob er seine Gebühren am unteren oder oberen Ende des Rahmens festsetzt. In den überwiegenden Fällen wird jedoch die sogenannte „Mittelgebühr“ angesetzt. Je nach Verfahrensstadium kommen weitere Gebühren dazu. So wird z.B. für jeden einzelnen Verhandlungstag vor Gericht eine eigenständige Gebühr ausgelöst. Die Gebührenhöhe richtet sich danach, ob vor dem Amts- oder dem Landgericht und wie lange verhandelt wird. Insofern ist es immer für den Strafverteidiger nahezu unmöglich unabhängig vom Fall, eine Kosteneinschätzung abzugeben. Bei einem Erstgespräch jedoch kann der Strafverteidiger anhand des Sachverhalts, den Verlauf des Falles und die damit grob verbundenen Kosten, einschätzen.

2. Vereinbarung eines Pauschalhonorars

In vielen Fällen wünschen die Mandanten jedoch ein Pauschalhonorarvereinbarung, da sie so eine Sicherheit von Beginn an haben und den Überblick über die Kosten nicht verlieren können. Auch der Strafverteidiger hat so einen guten Überblick welche Kosten er gegenüber dem Mandanten gelten machen kann. In den allermeisten Fällen wird das Honorar erst nach Einsicht in die Akten festgelegt, da Umfang und Schwierigkeit erst dann eingeschätzt werden kann. Die meisten Strafverteidiger stellen dann zunächst einen angemessenen Vorschuss in Rechnung, bevor sie tätig werden. Kaum ein Strafverteidiger wird ohne einen solchen Vorschuss tätig.

3. Abrechnung auf Stundenbasis

Eine Honorierung auf Stundenbasis bietet sich meist bei umfangreichen Verfahren an, wie z.B. bei Steuer- und Wirtschaftsstrafverfahren. So wird im Vorfeld ein Stundenhonorar festgelegt, die immer dann ausgelöst wird, wenn der Strafverteidiger tätig wird. Durch eine detaillierte Rechnung, aus der Tätigkeit und Zeitaufwand ersichtlich wird, hat der Mandant immer einen Überblick über die Kosten. Auch hier wird man sich im Vorfeld über einen festen Stundensatz festlegen.

4. Tätigkeit als Pflichtverteidiger

In einigen Fällen besteht auch die Möglichkeit sich durch einen Pflichtverteidiger vertreten zu lassen. Hierfür müssen in erster Linie die Voraussetzungen der notwendigen Verteidigung erfüllt sein. Die Fälle aus denen aus Sicht des Gesetzgebers die Verteidigung als notwendig erachtet wird, ist in § 140 StPO aufgezählt. Sollte Ihnen ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden, so werden die Anwaltskosten zunächst von der Staatskasse übernommen. Im Falle einer Verurteilung ist der Verurteilte jedoch verpflichtet, die angefallenen Gebühren zu erstatten. Die Möglichkeit wie im Zivilprozess „Prozesskostenhilfe“ zu beantragen, besteht im Strafverfahren nicht.

5. Rechtsschutzversicherung im Strafrecht

Bei Fahrlässigkeitsvorwürfen und Verkehrsstrafrecht, übernimmt die eigene Rechtsschutzversicherung die Kosten, wenn diese Versicherungsleistung ausgewählt wurde. Im Falle einer Verurteilung wegen einer Vorsatztat, wird die Rechtsschutzversicherung regelmäßig die Deckungsanfrage ablehnen.

Erstgespräch vereinbaren

In einem unverbindlichem Erstgespräch kann Ihnen der Strafverteidiger erläutern welche Kosten auf Sie zukommen könnten. Die genauen Kosten werden meist nach Einsicht in die Akten mitgeteilt werden können.