Betrugsdelikte

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Bei diesen Delikten handelt es sich um sogenannte „Vermögensverschiebungsdelikte“. Es ist gegen das Vermögenals Inbegriff aller wirtschaftlichen Güter gerichtet, die nach der Gesamtrechtsordnung einer Person zugeordnet sind. Mit der Zeit haben sich besondere Formen des Betruges wie z.B. Combuterbetrug, Subventionsbetrug und Internetbetrug gebildet.

Voraussetzungen von Betrug

Der Straftatbestand des § 263 StGB setzt voraus, dass der Täter das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen, einen Irrtumerregt oder unterhält. Der Täter muss also bei seinem Opfer einen Irrtum hervorrufen, der ihn dazu veranlasst, sein Vermögen oder im Falle des Dreieckbetruges, das Vermögen eines anderen zu mindern. Es gibt eine ganze Reihevon Täuschungssituationen, in der das Vermögen des getäuschten ungewollt gemindert wird. In jedem Fall handelt der Täter mit der Absicht das Vermögen eines anderen zu schädigen, um gleichzeitig sich selbst oder einen Dritten rechtswidrig zu bereichern.

Typische Fälle des Betruges

Betrügereien gab es schon zu jeder Zeit, um rechtwidrig an Geld oder anderen Vermögenswerten Gegenständen eines anderen zu gelangen. Ob durch Hütchenspieler oder das Internet das Vermögen des getäuschten gelockert wird, spielt hierbei keine Rolle. Die Zeit zeigt, dass auch die Methoden der Täter sich weiterentwickelt haben.

Cyberbetrug

Immer häufiger wird das Internet für Betrugstaten genutzt, um an größere Geldsummen zu gelangen. Oft sind Unternehmen bzw. dessen Angestellte Ziel der Täter. So werden beispielweise E-Mails an die Buchhaltung versandt, die die Identität des Geschäftsführers oder eines anderen hohen Unternehmensführers verkörpern soll, mit der Aufforderung eine große Summe auf ein bestimmtes Konto zu überweisen.

Nicht nur Unternehmen werden Opfer von Internetbetrug, sondern auch einzelne Personen. Vermehrt werden E-Mails versandt, mit der Aufforderung seine offene Rechnung zu begleichen. Hierbei werden regelmäßig vermeintlichen getätigte Bestellungen simuliert. Man wird aufgefordert, einen Button zu bestätigen, die einem wiederum auf eine betrügerische Seite führt, auf der dann die Zugangsdaten oder Kontodaten abgefragt werden. Oder man wird als glücklich auserwählter Gewinner einer Auslosung beglückwünscht. Andere wiederum erhalten Mails von Menschen aus fernen Ländern, die viel Geld geerbt haben und nun Hilfe suchen und sich mit einer größeren Summe dankbar zeigen wollen. Zuletzt wurden Mail von vermeintlichen Versandhäusern nachgestellt und Kundendaten abgefragt. Betrugsmaschen werden kreativer und ausgeklügelter. Von daher sind die vorgenannten Beispiele nicht abschließend. Hauptsächlich geht es um die Erlangung von Zugangsdaten Dritter (Identitätsdiebstahl/Phishing).

Warenbetrug (Ebay-Betrug)

Diese Art des Betruges gehört zu den häufigsten Alternativen. Der Verkäufer stellte die Waren über die Plattformen „Ebay, Kleinanzeigen, Kleiderkreisel, etc.“ zur Versteigerung oder Kauf ein. Nach Beendigung der Onlineauktion wird der Kaufpreis überwiesen, der Käufer erhält jedoch im Gegenzug die Ware nicht. Dies wird auch Waren- bzw. Warenkreditbetrug genannt. Diese Art von Einnahmequelle wird in letzter Zeit vermehrt von Jugendlichen oder Heranwachsenden genutzt.

Andersherum wird vermehrt aber auch die Ware entgegengenommen und behautet, diese nie erhalten zu haben oder storniert ohne die Ware tatsächlich zurück zu schicken aber das Gegenteil behauptet. Gerade im Luxus- oder Techniksegment scheint die Versuchung größer denn je zu sein. Hier wird die Bagatellgrenze schnell überzogen sein, so dass eine Einstellung nach § 153 StPO ausgeschlossen sein kann.

Hat man diese Vorgehensweise nicht nur einmal ausprobiert, wird man sich in der Regel mit dem Vorwurf der „Gewerbsmäßigkeit“ auseinandersetzen müssen. Dies ist ein Unterfall des besonders schweren Betruges, der mit mindestens 6 Monaten Freiheitsstrafe bedroht ist.

Enkeltrick oder falscher Polizist 

Diese Methode von Trickbetrügerei wurde in letzter Zeit immer populäre. Ältere Menschen und insbesondere ihr Geld und Wertgegenstände sind das Ziel der Täter. Entweder wird unter dem Vorwand angerufen, ihr Enkel oder Neffe benötige dringend Geld aufgrund einer Notlage (Enkeltrick) oder der Polizist warnt am Telefon über Gefahren durch Diebe in der Nachbarschaft und bietet an, das Geld und die Wertgegenstände an einen sicheren Ort zu verbringen.

In beiden Fällen nutzen die Täter „Call-ID-Spoofing“. Damit ist es unmöglich den Anruf zurückzuverfolgen. An erster Stelle wird diese Methode jedoch dazu genutzt, um beim Angerufenen eine andere Telefonnummer als die tatsächliche anzuzeigen. Durch diese Methode können tatsächlich ausgewählte Nummer zu vertrauenszwecken angezeigt werden.

Diese Art von Trickbetrügereien hat sich in den letzten Jahren immer weiterentwickelt. Reportage Zeiten teilweise ganze Callcenter im Ausland, die gezielt Opfer in Deutschland anrufen.

Versicherungsbetrug

Die Versicherungsgesellschaften melden eine starke Zunahme an betrügerischen Schadensersatzansprüchen der letzten Jahre. Die Versicherung wird zur Auszahlung einer Schadenssumme bewegt, indem der angezeigte Schaden in Wirklichkeit nicht oder zumindest nicht in der angezeigten Art und Weise entstanden ist. Diese Art des Betruges kommt häufig bei Hausrat-, Gebäude- und Fahrzeugversicherungen vor.

Nach einem Einbruchsdiebstahl kommt man häufig in den Versuch, Gegenstände auf die Liste der gestohlenen Wertsachen einzutragen, die man entweder gar nicht besessen hat oder die tatsächlich nicht abhandengekommen sind. Es kommt hin und wieder auch mal vor, dass ganze Gebäude in Brand gesetzt werden. Dabei schrecken die Täter nicht davor zurück, dass sogar Menschen gefährdet oder benachbarte Gebäude in Mitleidenschaft gezogen werden können.

Die häufigste Form von Versicherungsbetrug kommt jedoch in Verbindung mit Fake-Unfällen vor. Laut Statistik ist jeder siebte Unfall manipuliert. Die sogenannten „Autobumser“ verursachen oftmals einen oberflächlichen Schaden, der sich von Kotflügel bis Kotflügel entlang zieht, um so eine größere Schadenssumme aufrufen zu können. Nach Auszahlung der Schadenssumme, wird der Schaden jedoch in einer Hinterhofwerkstatt kostengünstig behoben.

Krediterlangungsbetrug

Die Kreditvergabe ist an Arbeitsverträge, Schufa-Auskunft und an Lohnabrechnungen gekoppelt. Je nach Höhe der Kreditsumme, verlangt die auszahlende Bank gewisse Sicherheiten. Die einzureichenden Unterlagen werden entsprechend manipuliert und zum Antrag eingereicht.

Neben dem Vorwurf des Betruges, kommt eine Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung nach § 267 StGB wegen Erstellen oder Verfälschen von Unterlagen, ebenfalls in Betracht.

Sollte es nicht zur Auszahlung kommen, weil die Voraussetzungen nicht erfüllt wurden oder weil der Betrug aufgeflogen ist, so ist der Versuch ebenfalls mit Strafe bedroht.

BAföG-Betrug

Fast jeder Student hat mal einen Antrag zur Bewilligung von BAföG gestellt. Hat man hier bewusst falsche Angaben gemacht oder weggelassen, um eine möglichst hoher monatliche Summe bewilligt zu bekommen, so begeht man Betrug. Das BAföG-Amt nimmt fast immer einen Datenabgleich mit anderen Finanzbehörden vor, um die Daten auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Kommt das BAföG-Amt zu dem Ergebnis, dass die Daten nicht korrekt eingetragen worden sind, wird der Bewilligungsbescheid aufgehoben und die Rückzahlung beschieden. Im schlimmsten Fall wird die Angelegenheit an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Wenn der Anfangsverdacht bejaht wird, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Strafmaß

Wer den Tatbestand des Betruges erfüllt, wird mit Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft. In besonders schweren Fällen beträgt die Mindeststrafe 6 Monate und kann bis zu einer Freiheitstrafe von 10 Jahren verhängt werden. Welche Strafe am Ende verhängt wird, hängt von vielen Faktoren ab, wie z.B. Vorstrafen, Höhe des Schadens oder das Verhalten nach der Tat.

Betrug in besonders schweren Fällen

In § 263 Abs. 3 Nr. 1-5 StGB werden Regelbeispiele aufgezählt, die einen besonders schweren Fall des Betrugesbegründen. Besonderes Augenmerk ist auf das vortäuschen eines Versicherungsfalles (Nr. 5) zu legen. Dieser setztvoraus, dass der Täter bewusst einen nicht bestehenden Versicherungsanspruch gegenüber der Versicherung geltendmacht. In der Vorstellung des Täters muss daher bereits bei der Vortat die Vorstellung bestanden haben, dasstatsächlich kein Versicherungsanspruch entsteht und dies für einen nachfolgenden Versicherungsbetrug ausgenutztwerden soll.

Computerbetrug

Der Computerbetrug gemäß § 263a StGB schützt ebenfalls das Vermögen. Die Vorschrift schließt im Verhältnis zumBetrug die Lücken, die durch den Einsatz von Datenverarbeitungssystemen auftreten. Denn in diesen Fällen kannkein Mensch täuschungsbedingt einem Irrtum unterliegen. Vielmehr erfolgt die Täuschung hier durch eineManipulation an einem technischen Gerät. 

Das Gesetzt setzt das Beeinflussen des Ergebnisses eines Datenverarbeitungsvorganges durch unrichtigeGestaltung des Programmes, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugteVerwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf, voraus. 

Versicherungsmissbrauch

Im Unterschied zu § 263 Abs. 3 Nr. 5 StGB bestraft § 265 StGB Einwirkungsvarianten auf versicherte Sachen, die mitdem Ziel erfolgen, sich oder einem Dritten Versicherungsleistungen zu verschaffen. Ob es tatsächlich zu einerSchadensmeldung an den Versicherer kommt, ist somit unerheblich. Geschützt soll das Vermögen derSachversicherungen sowie das Allgemeingut der Funktionsfähigkeit der Versicherungswirtschaft, werden. 

Erschleichen von Leistungen 

Ein Straftatbestand, dem zufolge sich strafbar macht § 265a StGB, wer die Leistung eines Automaten, einesöffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder denZutritt zu einer Veranstaltung oder Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten.

Strafbar ist nur das vorsätzliche Erschleichen von Leistungen, nicht das fahrlässige Vorgehen.

Untreue

Der Straftatbestand der Untreue nach § 266 StGB wird oft im Zusammenhang mit Wirtschaftskriminalität behandelt, inder es um die Verwaltung von fremden Vermögens, meist von Unternehmen, geht. In diesem Zusammenhang richtetsich der Vorwurf gegen Unternehmer oder leitende bzw. führende Angestellte, wie Geschäftsführer, Vorstandspersonal und anderen hochrangige Personen eines Unternehmens. 

Der Tatbestand der Untertreu kennt zwei Alternativen der Verwirklichung. Missbrauch oder Treuebruch. 

Scheck- und Kreditkartenmissbrauch

Der Straftatbestand des Scheck- und Kreditkartenmissbrauchs gemäß § 266b StGB schützt neben dem Vermögendes Kartenausstellers auch die Funktionsfähigkeit des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Er dient dazu, Strafbarkeitslücken zwischen den Tatbeständen des Betruges und der Untreue bei deliktischen Handlungen desberechtigten Inhabers von Kredit- oder Scheckkarten zu schließen. 

Der Täter muss die ihm durch die Überlassung einer Scheckkarte oder einer Kreditkarte eingeräumte Möglichkeit, denAussteller zu einer Zahlung zu veranlassen, missbrauchen und diesen dadurch schädigen. 

Hehlerei

Bei der Hehlerei nach § 259 StGB handelt es sich meist um Diebesgut, welches vom Täter angekauft oder sich bzw. einem Dritten verschafft wird. Auch das Absetzen also das Verkaufen für den Vortäter steht unter Strafe.

Die Hehlerei ist deshalb strafbar, weil der Hehler zu einer Verschiebung des beim Vortäter vorhandenenrechtswidrigen Besitzes beiträgt und dadurch in der Regel die Chancen des Opfers verschlechtert, die Sachewiederzuerlangen.

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Als Fachanwalt für Strafrecht kann ich Ihnen mit meinem Fachwissen und Expertise zur Verteidigung in Betrugsdelikte beiseite stehen. Betrugsdelikte sind keine Kavaliersdelikte und sollten keinesfalls unterschätzt werden. Vermögensschäden ab einer bestimmten Höhe, rechtfertigen Freiheitsstrafen die die Freiheit kosten könnte. Ihre Verteidigung ist meine Aufgabe!