Verkehrsstraftaten

Illegales Autorennen, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Führerscheinentzug

Zu den Verkehrsstraftaten gehören auch u.a.

      Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB) 

      Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB)

      Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)

      Verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB)

      Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB Fahrerflucht)

      Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) 

      Kennzeichenmissbrauch (§ 22 StVG)

      Fahren ohne Kfz-Haftpflichtversicherung (§ 6 PflVG)

und weitere Straßenverkehrsdelikte.

Seit Oktober 2017 stehen auch „illegale Autorennen“ gemäß § 315d StGB unter Strafe. Durch eine Vielzahl von Todesfälle verursacht durch unerlaubte Autorennen durch die Städte Deutschlands in Vergangenheit, entstand dieses Gesetz welches bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe vorsieht.   

 Anders als Ordnungswidrigkeiten werden Verkehrsstraftaten nicht mit einem Bußgeld oder einem Fahrverbot geahndet. In der Regel werden bei Verkehrsstraftaten Geldstrafen oder Freiheitsstrafen verhängt. Neben der Verhängung von Geld- oder Freiheitsstrafen, wird oftmals gleichzeitig die Fahrerlaubnis entzogen und eine „Sperre“ von mehreren Monaten bis hin zu mehreren Jahren verhängt. In einigen Fällen kann und wird sogar das Tatmittel (das Fahrzeug) entzogen. Insbesondere bei Verkehrsstraftaten mit Bezug zu Alkohol oder Drogen kommt es auf die Konzentration des jeweiligen Wirkstoffes im Blut an. Hier zählen Grenzwerte und diverse Berechnungsformel, die seitens der Ermittlungsbehörden oft falsch angewendet bzw. zugrunde gelegt werden. 

Aber auch ein einfacher Geschwindigkeitsverstoß kann schnell in einem Unfall mit Personenschaden enden (fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB, fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge § 227 StGB oder fahrlässige Tötung § 222 StGB). Welches Strafmaß für die Tat in Frage kommt, hängt auch stark vom eigenen Verhalten nach dem Unfall ab. 

In der heutigen Zeit kann der Führerscheinentzug für einige Existenzgefährdend werden. Ein Rechtsanwalt kann hier die richtigen Rechtsmittel einlegen und Sie gegebenenfalls hiervor retten.