202205.23
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Sind CBD Produkte legal? Aktuelle Rechtslage (stand 05/2022)

Der Trend um CBD Produkte ist in Deutschland längst angekommen. Während die Legalisierung von Cannabis im deutschen Bundestag noch ausdiskutiert wird und der von so vielen erhoffte legale Konsum noch in weiter Ferne ist, greifen viele auf CBD zurück. Hier gibt es verschiedene Produkte wie Kapseln, Tabletten, Öle, Salben, Teemischungen oder klassisch als Blüte zum Rauchen. CBD Produkte werden derzeit im Handel oder Online zum Kauf angeboten. Dennoch herrscht sowohl bei Händlern als auch bei Käufern eine große Unsicherheit, da die Rechtslage in Deutschland nicht eindeutig ist. Hausdurchsuchungen oder Briefe von der Polizei häufen sich.

Was ist CBD und wofür wird es genutzt?

CBD steht für Cannabidiol und ist wie THC (Tetrahydrocannabinol), eines von vielen Cannabinoiden, die aus der Cannabispflanze gewonnen werden. Der wichtigste Unterschied zu THC ist, dass CBD keine berauschende Wirkung entfaltet. CBD Produkte sollen entzündungshemmende, schmerzstillende, beruhigende und angstlösende Wirkungen haben. Je nach Produkt, kann es unterschiedlich lang dauern, bis der gewünschte Effekt eintritt.

Ist CBD legal oder illegal?

Grundsätzlich ist CBD nicht illegal. Hier gibt es jedoch aufgrund von vielen verschiedenen Faktoren unterschiedliche Bewertungen über Legalität und Illegalität. Dieser Umstand macht die Rechtslage komplexer, wobei für Händler zusätzliche Kriterien zu beachten sind, als für den Konsumenten.

Wie bereits oben schon erwähnt, entfaltet CBD als Einzelsubstanz keine berauschende Wirkung und fällt somit nicht unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Dies gilt jedenfalls dann, wenn es synthetisch hergestellt worden ist. Aber auch, wenn es als Reinstoff auftritt, der von der Pflanze gewonnen wurde, fällt es als Bestandteil nicht unter das BtMG (Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Gutachten vom 04.02.2020, WD 9 – 3000 – 046/19, S. 6). Etwas anderes gilt, wenn die CBD Produkte noch als Pflanzenteile angesehen werden können.

Auch der EuGH hat mit seinem Urteil vom 19.11.2020 bestätigt, dass CBD kein Betäubungsmittel ist. Das in einem Mitgliedstaat ordnungsgemäß hergestellte CBD genießt daher den Schutz des freien Warenverkehrs.

CBD Produkte ohne THC sind grundsätzlich legal. Enthalten die Produkte THC, gelten verschärfte Regel und Ausnahmen. Hier muss man zwischen Produkten, die aus Samen und solchen, die aus anderen Pflanzenteilen hergestellt werden, unterscheiden:

– CBD Produkte, die aus dem Anbau in Ländern der EU mit zertifiziertem Saatgut stammen, sind nach dem BtMG legal.

– Alle anderen Hanferzeugnisse unterliegen nur dann nicht dem BtMG,

  1. wenn der Verkehr mit ihnen ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient,
  2. der Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist

und

  1. das Produkt kein THC oder nur eine geringe Menge enthält, die 0,2 % nicht übersteigt.

CBD-Produkte so zu züchten, dass der THC-Wert nicht 0,2% übersteigt, stellt für die Hersteller kein Problem dar. Schwieriger sind die weiteren Vorgaben. Der gewerbliche Zweck stellte bis zum Urteil des BGH vom 24.03.2021 (6 StR 240/20) eine unüberwindbare Hürde für den Verkauf an private Käufer. Der Konsum galt als kein gewerblicher Zweck, sondern nur wenn der Hanf weiterverarbeitet werden soll, bis ein unbedenkliches Produkt entstanden ist.

Der BGH hat klargestellt, dass der generelle Verkauf an Endabnehmer zu Konsumzwecken nicht verboten sei, so lange ein Missbrauch des Cannabisprodukts zur Berauschung ausgeschlossen sei.

Im Klartext heißt das, dass unverarbeitete CBD Produkte wie Blüten / Gras zum Rauchen, zum Aufgießen als Teemischung oder zum Backen, einen Rausch verursachen können und damit verboten sind. CBD-Produkte die mit anderen Zutaten vermischt und verarbeitet werden (Öle, Salben, Getränke, Kosmetika, Tabletten, uvm.), gelten als unbedenklich und sind legal.

Fazit

Für viele ist die rechtliche Lage was CBD Produkte angeht, völlig verwirrend. Händler müssen ständig mit Durchsuchungen und vorläufige Schließungen ihrer Shops, Konsumenten wiederum müssen mit Hausdurchsuchungen und Ermittlungsverfahren rechnen, obwohl sie die Produkte ordnungsgemäß im Shop gekauft haben. Wer auf Nummer sicher gehen will, der beschränkt den Verkauf und den Konsum lediglich auf verarbeitete Produkte und lässt die Finger von unverarbeiteten Produkten.

Strafbarkeit nach BtMG

Der Verkauf oder Kauf von unverarbeiteten CBD Produkten, stellt ein Verstoß nach § 29 Abs. 1 BtMG dar. Mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Betäubungsmittel mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft. Händler, die gewerbsmäßig handeln, begehen sogar einen besonders schweren Fall, der mit einer Freiheitsstrafe nicht unter 1 Jahr bestraft wird.

Wie verhalte ich mich richtig?

Der generelle Rat an alle Mandanten denen eine Straftat vorgeworfen wird ist gleich: Schweigen und Anwalt anrufen! Die CBD Rechtslage ist derzeit umstritten und völlig irrsinnig. Ein Fachanwalt für Strafrecht ist aufgrund der regelmäßigen Fortbildungen immer auf dem aktuellsten Stand der Rechtsprechung. Ob Sie sich strafbar gemacht haben oder nicht und wie Sie wieder unbeschadet aus der Nummer herauskommen, überlassen Sie ihm! Auch hier gibt es diverse Möglichkeiten bereits im Ermittlungsverfahren einzuschreiten und gegebenenfalls die Einstellung zu erwirken. Im Falle einer Hausdurchsuchung sollten Sie ebenfalls schweigen und Kontakt zu Ihrem Anwalt aufnehmen.

Wenn gegen Sie derzeit wegen einer CBD Bestellung oder Verkauf ermittelt wird, sollten Sie sich schnellstmöglich an mich wenden.