Aussage gegen Aussage Konstellation im Strafverfahren
In bestimmten Strafverfahren wird der Vorwurf einer Straftat gegen einen Beschuldigten oder Angeklagten, allein auf die belastenden Aussagen eines Zeugen – zumeist auch gleichzeitig Opfer – gestützt. Die Besonderheit in solchen Verfahren liegt darin, dass keine weiteren unmittelbaren Beweismittel vorliegen. Der Beschuldigte oder Angeklagte hat die Möglichkeit die Vorwürfe zu bestreiten, einen ganz anderen Sachverhalt vorzutragen oder aber auch einfach zum Tatvorwurf zu schweigen. Das Schweigen darf ihm zu keiner Zeit zum Nachteil gewertet werden.
Wo kommt Aussage gegen Aussage vor?
Am häufigsten kommt diese Konstellation im Rahmen von Beziehungstaten vor. Dabei kann es innerhalb der eigenen vier Wänden zu Gewalt- oder Sexualedelikten zwischen dem Paar kommen. Da diese Vorwürfe in der Regel nicht in der Öffentlichkeit, sondern im Geschlossenen vorkommen, sind daher auch keine weiteren Augenzeugen in unmittelbarer Nähe. Fehlt es zudem noch an objektiven Beweismitteln (Tatwaffe, DNA, usw.), stehen die Aussagen sich gegenüber.
Aber auch das Verhältnis Vater (Stiefvater), Tochter (Stieftochter), kann als Auslöser für diese Konstellation dienen. In der Vergangenheit ist es schon häufig vorgekommen, dass Kinder bewusst Sexualdelikte vortäuschten, aufgrund von mangelnder Aufmerksamkeit, Probleme in der Familie und Umgebung oder anderen Gründen.
Wie entscheidet das Gericht?
Dem Gericht bzw. den Richtern obliegt es in diesen Verfahrenskonstellationen – wie immer – den wahren Sachverhalt herauszuarbeiten. Doch auch ihnen stehen hierzu lediglich diese wenigen Beweismittel zu. Sollte der Angeklagte schweigen, muss sich das Gericht allein mit der Belastungszeugin und ihrer Aussage befassen.
Nach der ständigen Rechtsprechung des BGHs heißt es: „In Fällen, in denen Aussage gegen Aussage steht, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass das Tatgericht alle Umstände, welche die Entscheidung zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten beeinflussen können, erkannt, in seine Überlegungen einbezogen und in einer Gesamtschau gewürdigt hat. Erforderlich sind vor allem eine sorgfältige Inhaltsanalyse der Angaben, eine möglichst genaue Prüfung der Entstehungsgeschichte der belastenden Aussage, eine Bewertung des feststellbaren Aussagemotivs sowie eine Prüfung von Konstanz, Detailliertheit und Plausibilität der Angaben.“
Anforderungen an den Richter
Ein bei vielen Angeklagten großer Irrtum liegt darin, dass sie fest davon ausgehen, bei dieser Konstellation zwingend freigesprochen werden zu müssen.
Ist der Richter von der Glaubhaftigkeit der Zeugenaussage überzeugt, ist eine Verurteilung dem Grunde nach nicht nur möglich, sondern meist zwingend. Dies setzt aber eine besondere Glaubhaftigkeitsprüfung voraus, bei der auch aussagepsychologische Aspekte einzubeziehen sind.
Der Richter ist gemäß § 261 StPO in seiner Überzeugung hinsichtlich des Ergebnisses über die Beweisaufnahme frei. D.h. der Richter macht sich seinen eigenen Eindruck über die Zeugen und deren Aussagen. Das Urteil ist juristisch dann richtig und revisionsfest, wenn die Schlussfolgerungen nicht „zwingend“, sondern nur „möglich“ sind.
Daraus ergibt sich der Grundsatz, dass sich die richterliche Beweiswürdigung in sich logisch und umfassend sein und zudem auf rechtlich anerkannten Kriterien beruhen muss. Hierbei muss der Tatrichter davon ausgehen, dass die Aussage des Belastungszeugen unwahr ist. Erst wenn die weitere Prüfung ergibt, dass die Unwahrhypothese mit den erhobenen Fakten nicht mehr in Übereinstimmung stehen kann, wird sie verworfen und es gilt dann die Alternativhypothese, dass es sich um eine wahre Aussage des Zeugen handelt. Im Vordergrund stehen grundsätzlich die sich auf die Qualität einer Aussage beziehende Inhaltsanalyse anhand der Realkennzeichen und die Konstanzanalyse, die der Beurteilung des Aussageverhaltens einer Person insgesamt diese und sich auf aussageübergreifende Qualitätsmerkmale bezieht, die der Beurteilung des Aussageverhaltens einer Person insgesamt dient und sich auf aussageübergreifende Qualitätsmerkmale bezieht, die sich aus dem Vergleich von Angaben über denselben Sachverhalt zu unterschiedlichen Zeitpunkten ergeben.
Von Relevanz ist insbesondere, ob der Zeuge aus freien Stücken ausgesagt hat oder durch Dritte oder besondere Umstände hierzu gedrängt wurde.
Die wichtigsten Kriterien sind Konstanz in der Aussage, keine Widersprüche, Details auch über Nebensächlichkeiten, erlebte psychische Vorgänge und Kommunikationen und Interaktionen.
Wie sollte sich der Angeklagte verhalten?
Zunächst einmal sollte der Beschuldigte oder Angeklagte sich in derartigen Konstellationen dringend anwaltlich vertreten lassen. Bereits im Ermittlungsverfahren wird durch die Ermittlungsakte ersichtlich, ob hier eine Aussage gegen Aussage Konstellation vorliegt. Bereits aus diesem Grund sollte ein Anwalt konsultiert werden, denn der Beschuldigte erhält keine Gelegenheit selbst die Akte anzufordern. Ohne Akteneinsicht sollte man nie eine Einlassung abgeben oder gar in die Gerichtsverhandlung gehen.
Anhand des Akteninhalts und insbesondere anhand der Zeugenaussage der Belastungszeugin, muss mit dem Mandanten abgestimmt werden, ob zu den Tatvorwürfen geschwiegen oder eingegangen wird. Viel wichtiger ist es die Zeugenaussage der Belastungszeugin bei der Polizei zu analysieren und auf verschiedenste Kennzeichen hin zu überprüfen. Die Anklage steht und fällt häufig mit den Belastungen einer einzigen Zeugin. Der Anwalt muss spätestens vor Gericht durch gezielte Nachfragen die Belastungszeugin abprüfen. Die Befragung einer „Opfer“zeugin, ist mit höchster Vorsicht angehen. Hier sollte der Anwalt viel Fingerspitzengefühl zeigen und seine Erfahrungen mit einfließen lassen.
Fachanwalt für Strafrecht
Diese Verfahrenskonstellation zeigt deutlich, warum man sich an einen Spezialisten wenden sollte. Bei Aussage gegen Aussage Konstellationen, muss der Anwalt die richtigen Entscheidungen treffen, die Rechtsprechung des BGH´s kennen und sich mit der Aussagepsychologie beschäftigt haben.
Eine Verurteilung wegen eines Sexualdelikts, kann verheerende Folgen haben. Man ist am Ende des Tages nicht nur vorbestraft, sondern wird häufig für den Rest des Lebens von der Gesellschaft gemieden.
Eine gute Verteidigung ist zwar nicht günstig aber die richtige Wahl. Wer die fatalen Konsequenzen verhindern möchte, sollte auf Qualität setzen. Ich bin Fachanwalt für Strafrecht und habe bereits in verschiedenen Verfahren dieser Art erfolgreich verteidigt. Überlassen Sie das Schicksal Ihrer Zukunft nicht dem Zufall, sondern neben Sie es selbst in die Hand.