202104.08
0

Cannabiskonsum und Autofahren

Bekanntlich haben Betäubungsmittel verschiedene Auswirkungen auf den Menschen und damit auch auf das Fahrverhalten. Cannabis sorgt dafür, dass der Konsument halluziniert, euphorisch gelassen ist, seine Bewegungen im ganzem verlangsamt sind und er durchaus zu leichtsinnigem Verhalten bereit ist. Wer unter Einfluss von Betäubungsmittel ein Fahrzeug im Straßenverkehr führt, sorgt nicht nur für eine Gefahr für sich und andere, sondern begeht eine Ordnungswidrigkeit und in vielen Fällen sogar eine Straftat. Neben der Sanktionierung, wird der Konsum auch Auswirkungen auf die Überprüfung der Fahreignung haben können, heißt: „Ich muss höchstwahrscheinlich eine MPU machen“.

Cannabiskonsum Autofahren, thc Autofahren, thc wert autofahren, thc im blut autofahren

Welche Strafen drohen?

Cannabisprodukte beinhalten den Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC). Wer kifft, dem wird auch THC im Blut nachgewiesen werden können. Wird dies durch Schnelltests oder die Blutentnahme festgestellt, droht die Entziehung der Fahrerlaubnis sowie eine Geldstrafe. Ähnlich wie bei Alkohol, gibt es auch bei Cannabisprodukten sogenannte „Grenzwerte“. Als Grenzwert wurde 1,0 Nanogramm THC festgelegt. Ist dieser Wert überschritten, gelten folgende Strafen:

  1. Verstoß: 500 € Bußgeld             2 Pkt                1 M. Fahrverbot
  2. Verstoß: 1000 € Bußgeld           2 Pkt                3 M. Fahrverbot
  3. Verstoß: 1500 € Bußgeld           2 Pkt                3 M. Fahrverbot

Wird zusätzlich die Fahruntüchtigkeit festgestellt, begeht man in der Regel nicht mehr bloße eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat, § 316 StGB. Bei Verurteilung droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Es wird im Einzelfall die Feststellung der Fahruntüchtigkeit anhand einer umfassenden Würdigung der Anzeichen erforderlich. Ein Fahrfehler muss nicht zwingend vorliegen, sondern kann sich bereits aus dem Zustand und dem Verhalten des Fahrzeugführers bei einer Kontrolle ergeben. Das sind z.B. Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeiten, mangelnde Ansprechbarkeit, koordinationslose Bewegung. Bloße erweiterte Pupillen oder gerötete Augen reichen hingegen nicht aus.

Wer unter Einfluss von Cannabis andere Menschen oder Sachen gefährdet, kann gemäß § 315c StGB mit Gelstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden.

Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)

Wer mit THC im Blut beim Fahren erwischt wird, muss mit an Sicherheit grenzender Wahrschein den Führerschein abgeben und zur Wiedererlangung eine MPU machen. Welche Voraussetzungen zur Widererlangung der Fahrererlaubnis erfüllt sein müssen, soll hier nicht weiter behandelt werden.

Wann darf ich nach dem Cannabiskonsum wieder fahren?

Anders als Alkohol wird THC im menschlichen Körper sehr langsam abgebaut. Insofern kann dieser Grenzwert auch lange nach dem Konsum weiter bestehen. Wann THC nicht mehr im menschlichen Körper nachgewiesen werden kann, ist eine schwierige Frage. Fakt ist, dass auch wenn lange Zeit nach dem Konsum THC im Blut festgestellt wird, eine Strafe droht. Denn eine Ordnungswidrigkeit begeht man immer dann, wenn mehr als 1,0 ng/ml THC im Blut nachgewiesen werden kann. Daher sollte man sich bewusst sein, wann zuletzt Cannabis konsumiert wurde und ob nicht noch THC im Blut nachgewiesen werden kann. Neben Speichel und Blut, kann THC auch durch die Haaranalyse festgestellt werden.

Um sicher zu gehen sollten am besten einige Tage vergangen sein, bevor man sich wieder hinter das Steuer setzt.

Cannabis auf Rezept

Seit 2017 können Ärzte bei schwerwiegenden Erkrankungen Cannabis auf Rezept verordnen. Auch die medizinische Verwendung von Cannabis löst den sogenannten „Rauschzustand“ aus, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können.

Viele Patienten sind sich jedoch unsicher, ob sie denn nun trotzdem Autofahren dürfen oder nicht. Hier gilt eine Ausnahme, denn es besteht kein generelles Verbot. Wer wegen Ausfallerscheinungen nicht mehr in der Lage ist ein Fahrzeug sicher im Straßenverkehr zu bewegen, der sollte das Fahrzeug stehen lassen. D.h. vor der Fahrt gilt eine kritische Selbstprüfung. Wer die verschriebenen Cannabis missbräuchlich verwendet, der genießt keine Privilegierung mehr.

Fazit

Cannabis im Blut kostet Geld und den Führerschein. Im Gegensatz zu Alkohol trifft man hier auf eine „Null-Toleranz“ Politik, da der Grenzwert von 1,0 ng/ml THC sehr schnell überschritten wird. Erschwerend kommt hinzu, dass zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis in der Regel eine MPU erforderlich wird.

Im schlimmsten Fall wird ein Ermittlungsverfahren eigeleitet, da der Verdacht besteht eine Straftat begangen zu haben. Spätestens hier sollte man einen Strafverteidiger mit der Verteidigung beauftragen. Viele meinen nur weil sie mit THC im Blut am Steuer angehalten wurden, ergeben sich keine Verteidigungsmöglichkeiten. Da das nicht Ihr Job ist, sollten Sie einen erfahrenen Strafverteidiger mit der Beurteilung beauftragen. Es geht hier um Ihren Führerschein, Ihren Geldbeutel und um Ihr sauberes Führungszeugnis.

Jetzt Kontakt aufnehmen!