Haftbefehl

Haftbefehl

Die Freiheit des Menschen ist eines der größten und wichtigsten Grundrechte die im Grundgesetz verankert sind. In dieses Grundgesetz darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. Eine Freiheitsentziehung erfolgt u.a. indem die Staatsanwaltschaft beim Ermittlungsrichter einen Haftbefehl beantragt den Beschuldigten in Haft zu nehmen. Der in der Praxis wichtigste und häufigste Haftbefehl, ist der Untersuchungshaftbefehl. 

Auch wenn eine Verhaftung oder eine vorläufige Festnahme zunächst eine extreme Stress- und Ausnahmesituation für Sie und Ihren nahestehenden Personen darstellt, sollte Ihnen dennoch bewusst sein, welche Rechte Ihnen zustehen und welche Grundregeln Sie unbedingt befolgen sollten.  

1.    Schweigen und keinen Widerstand leisten

Eine Verhaftung oder vorläufige Festnahme ist für die Wenigsten eine angenehme Maßnahme. In der Regel verfallen die meisten in Hysterie und Panik. Auch wenn es Ihnen schwer fallen wird, so sollten Sie sich ruhig verhalten und einen kühlen Kopf bewahren und vor allem keinen Widerstand gegen die Polizeibeamten leisten! Bei Widerstand müssen Sie damit rechnen, dass Sie unter Anwendung von Gewalt arretiert und abgeführt werden. 

Viele gehen irrig davon aus, durch ein voreiliges Geständig die Verhaftung abwenden zu können. Es gilt auch hier die goldene Grundregel zu befolgen und zu schweigen! Oft äußern Polizeibeamte gegenüber dem festgenommenen, dass sich ein frühes Geständnis positiv auf eine spätere Strafe auswirken würde. Lassen Sie sich hiervon nicht in die Irre führen und behalten Sie auf alle Fälle die Haltung. 

2.    Strafverteidiger kontaktieren

Rufen sie so schnell wie möglich Ihren Strafverteidiger an und machen Sie ohne seine Anweisung keine Angaben zur Sache, die später zu Ihrem Nachteil gewertet werden kann. Nach § 137 StPO kann der Beschuldigte sich in jeder Lage des Verfahrens des Beistandes eines Verteidigers bedienen. Sollten Sie die Telefonnummer Ihres Strafverteidigers nicht bei sich haben, nennen Sie den Polizeibeamten den Namen Ihres Strafverteidigers. In der Regel wird man die Nummer ausfindig machen und ihn Kontaktieren. 

Ihr Strafverteidiger wird sich zur Aufgabe machen, die Vollstreckung des Haftbefehls möglichst abzuwenden. Bei der Zuführung werden Sie einem Haftrichter vorgeführt, der darüber entscheidet, ob der Haftbefehl aufrechterhalten bleibt oder ausgesetzt wird. Hier wird also entschieden, ob Sie auf freiem Fuß bleiben können oder vorerst in Untersuchungshaft müssen. 

3.    Weiteres Vorgehen

Sollte der Haftbefehl aufgehoben oder ausgesetzt werden, so können Sie in Freiheit die weitere Vorgehensweise und Verteidigungsstrategie mit Ihrem Strafverteidiger besprechen.

In Untersuchungshaft wird Ihr Strafverteidiger Sie regelmäßig besuchen, um Sie zum einen über den Stand der Ermittlungen zu informieren und gleichzeitig mit Ihnen die Verteidigungsstrategie auszuarbeiten und zu besprechen. Ob eine Haftprüfung oder Haftbeschwerde eingelegt werden soll, wird Ihr Strafverteidiger prüfen und mit Ihnen besprechen. 

Sollten Sie oder eine Ihnen bekannte Person in Untersuchungshaft sitzen, so sollten Sie keine Zeit verlieren und mich schnellstmöglich kontaktieren. Den weiteren Verlauf werden wir kurzfristig besprechen.