Wirtschaftsstrafrecht / Steuerstrafrecht

Der Begriff „Wirtschaftsstrafrecht“ steht als Oberbegriff für eine Vielzahl von Straftaten mit Bezug zum Wirtschaftsleben. Hierzu zählen in erster Linie Vermögensdelikte mit mittelbarem oder unmittelbarem Bezug zum Unternehmen. Im Fokus stehen nahezu immer die verantwortlichen und führenden Personen der Unternehmen. Durch die stetige Weiterentwicklung im Wirtschaftsleben, entwickeln sich auch im Wirtschaftsstrafrecht gleichzeitig neue Tätigkeitsfelder. Die Verteidigung in diesem Segment, erfordert nicht nur die Kenntnis über Strafvorschriften, sondern auch das Nachvollziehen von Zusammenhängen im Wirtschaftsleben. Als Strafverteidiger ist man hier gehalten sein Augenmerk auf die Interessen des Mandanten aber auch auf die des Unternehmens zu richten. Jedoch nicht nur der große Unternehmer kann Wirtschafts- oder Steuerkriminalität begehen, sondern auch der Einzelunternehmer oder gar der einfache Arbeitnehmer im klassischen Sinne.

Zu den zentralen Delikten in der Rubrik „Wirtschaftsstrafrecht“ zählen u.a. folgende Delikte:

  • Betrug, § 263 StGB
  • Untreue, § 266 StGB
  • Gelwäsche, § 261 StGB
  • Insolvenzdelikte
  • Bestechungs- und Korruptionsdelikte
  • Bilanzfälschung
  • Subventionsbetrug
  • Kapitalanlagebetrug

Aufgrund der weiten Bandbreite und die Absicht sich einen größtmöglichen Vermögensvorteil zu verschaffen, gibt es häufig Berührungspunkte zum Steuerstrafrecht. Hierbei handelt es sich häufig um Umsatz- oder Einkommenssteuerdelikte. Aber auch andere Steuerdelikte könnten erfüllt sein.

Die zentralen Steuerstrafrechtdelikte sind:

  • Steuerhinterziehung, § 370 AO
  • Unvollständige oder verspätete Steuererklärungen
  • Scheinrechnungen und Scheingeschäfte
  • Umsatzsteuerkarussell
  • Schwarzarbeit
  • Fehlerhafte Selbstanzeigen

Wenn das Finanzamt ermittelt, ist schnelles und professionelles Handeln gefragt. Das Steuerstrafrecht umfasst alle strafrechtlichen Vorschriften rund um steuerliche Pflichten – vom Vorwurf der Steuerhinterziehung bis hin zu Selbstanzeigen oder klassisch „Schwarzarbeit“. Schon kleine Fehler in der Steuererklärung können schwerwiegende Folgen haben – insbesondere, wenn der Verdacht besteht, dass diese vorsätzlich geschehen sind. Ich stehe Ihnen mit Erfahrung und tiefgreifender Expertise im Steuerstrafrecht zur Seite.

Was ist Steuerhinterziehung?

Nach § 370 der Abgabenordnung (AO) macht sich wegen Steuerhinterziehung strafbar, wer den Finanzbehörden steuerlich relevante Tatsachen falsch oder unvollständig mitteilt oder steuerpflichtige Vorgänge überhaupt nicht erklärt, um sich oder Dritte steuerliche Vorteile zu verschaffen.

Typische Beispiele für Steuerhinterziehung sind:

  • Nicht deklarierte Einnahmen (z. B. aus Vermietung oder Auslandskonten)
  • Manipulierte oder nicht eingereichte Buchhaltungsunterlagen
  • Schwarzarbeit oder Scheinrechnungen
  • Umsatzsteuerhinterziehung bei Unternehmen

Das Strafmaß hängt von der Höhe der hinterzogenen Steuern und dem Einzelfall ab. Möglich sind Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren (in besonders schweren Fällen).

Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann entscheidend dafür sein, ob es zu einer Verfahrenseinstellung, einer milden Strafe oder gar zu einer vollständigen Straffreiheit kommt.

Selbstanzeige – Ihre Chance zur Straffreiheit

Bei Steuerhinterziehung bietet die Selbstanzeige gemäß § 371 AO die Möglichkeit, straffrei zu bleiben – aber nur, wenn sie vollständig, fristgerecht und korrekt erfolgt. Ich unterstütze Sie bei der Prüfung und Einreichung Ihrer Selbstanzeige – vertraulich und rechtssicher.

Der Vorwurf der Steuerhinterziehung kann weitreichende Konsequenzen haben – von Geldstrafen über Freiheitsstrafen bis hin zu beruflichen und gesellschaftlichen Folgen. Als Fachanwalt für Strafrecht stehe ich Ihnen kompetent, diskret und mit der nötigen Durchsetzungskraft zur Seite.

Meine Leistungen im Überblick:

  • Beratung bei Steuerhinterziehung und Ermittlungsverfahren
  • Begleitung bei Durchsuchung und Beschlagnahme
  • Verteidigung im Ermittlungs- und Hauptverfahren
  • Professionelle Erstellung und Begleitung von Selbstanzeigen
  • Kommunikation mit Finanzbehörden und Staatsanwaltschaft

Meine Kanzlei vereint steuerrechtliches Know-how mit strafrechtlicher Verteidigungskompetenz. Ich vertrete sowohl Privatpersonen als auch Unternehmer, Geschäftsführer und Steuerberater in komplexen steuerstrafrechtlichen Sachverhalten.

Haben Sie eine Vorladung vom Finanzamt erhalten oder wurde bereits ein Ermittlungsverfahren eingeleitet? Zögern Sie nicht! – in Steuerstrafsachen zählt jede Minute. Vereinbaren Sie jetzt ein persönliches Erstgespräch mit mir für ihr steuerstrafrechtliches Anliegen.