Hausdurchsuchung

Vorgehen Hausdurchsuchungen, Ablauf Hausdurchsuchung

Die Hausdurchsuchung gehört zu den empfindlichsten Eingriffen in die Privatsphäre eines jeden Beschuldigten die dem Staat zur Beschaffung von Beweismitteln zur Verfügung stehen. In der Regel kommt eine Durchsuchung der Wohnräume unerwartet und in den frühen Morgenstunden. Es ist insofern wichtig zu wissen, welche Rechte einem während einer Hausdurchsuchung zustehen und wie man sich am besten verhalten sollte, ohne negative Folgen für den bevorstehenden Prozess durch ein Fehlverhalten hervorzurufen, aber gleichzeitig nicht auf seine Rechte verzichten zu müssen. 

1.    Behalten sie die Ruhe und machen sie von ihrem Schweigerecht gebrauch!

Wie in jedem Stadium eines Strafverfahrens sollten Sie ohne mit einem Strafverteidiger gesprochen zu haben, immer die goldene Regel befolgen und schweigen. Machen Sie lediglich Angaben zu Ihrer Person, jedoch nicht zur Sache. Lassen Sie sich nicht in Gespräche verwickeln. Nennen Sie den Beamten den Namen und wenn möglich die Telefonnummer Ihres Strafverteidigers und verweisen Sie bei jeder weiteren Nachfrage auf diesen. Sollten Sie im Zeitpunkt der Durchsuchung sich nicht alleine in der Wohnung aufhalten, so gilt das zuvor Gesagte auch für alle weiteren Personen in der Wohnung. Keiner ist gegenüber der Polizei zur Aussage verpflichtet. 

2.    Durchsuchungsbeschluss lesen

Sollten Sie keinen Durchsuchungsbeschluss ausgehändigt bekommen, dann fragen Sie die Beamten und bestehen Sie auf ein Exemplar. Lesen Sie sich diesen in Ruhe durch, auch wenn Sie gerade aufgebracht und nervös sind. Aus dem Durchsuchungsbeschluss können Sie die Information entnehmen, weshalb gegen Sie ermittelt wird und welche Gegenstände oder Daten gesucht werden. Achten Sie zunächst drauf, ob der Adressat und die Adresse korrekt sind. Welche Räume sollen durchsucht werden? Von wann stammt der Beschluss? Erfolgt die Durchsuchung aufgrund eines richterlichen Beschlusses oder erfolgt die Maßnahme ohne Beschluss wegen Gefahr im Verzug? Alle diese Punkte sind für die nachträgliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit grundlegend. 

3.    Strafverteidiger kontaktieren

Sie sollten schnellstmöglich Ihren Strafverteidiger kontaktieren. Oft bieten Strafverteidiger für derartige Notfälle Mobilfunknummern an, die den Strafverteidiger sofort erreichen. Sollte Ihr Handy sichergestellt oder beschlagnahmt worden sein, so sprechen Sie die Beamten an und bestehen Sie auf den Anruf Ihres Strafverteidigers. Dieser wird Ihnen anschließend weitere Anweisung geben, wie Sie sich zu verhalten haben oder Sie bestenfalls bei der Durchsuchung persönlich vor Ort unterstützen. Ein Strafverteidiger kann – wenn der Beschluss sich als anfechtbar erweist – den Abbruch der Maßnahme verlangen oder mit dem Ermittlungsrichter Kontakt aufnehmen. Andererseits kann er den Vorgang beobachten und gegebenenfalls einschreiten, falls Gegenstände sichergestellt werden, die nicht vom Durchsuchungsbeschluss umfasst sind.  

4.    Durchsuchung beobachten und überwachen

Sie haben das Recht bei der Durchsuchung anwesend zu sein und alles zu beobachten. Lassen Sie sich nicht wegschicken oder des Raumes verweisen. Versuchen Sie jedoch nicht aktiv einzugreifen, indem Sie mögliche Beweismittel verstecken oder gar vernichten. Letzteres kann den Verdacht der Verdunklungshandlung begründen, welches sich in einem späteren eventuellen Prozess sogar zu Ihrem Nachteil auswirken könnte. Sie sind jedoch auch nicht verpflichtet bei der Beweismittelsuche aktiv Hilfe zu leisten. Bleiben Sie ruhig, freundlich aber schweigsam. Sollte Ihr Strafverteidiger verhindert sein, können Sie einen Zeugen Ihrer Wahl hinzuziehen, der Ihre Beobachtungen stützt. 

Sie können die Maßnahme jedoch auch abkürzen, in dem Sie die gesuchten Beweismittel freiwillig aushändigen und an die Beamten übergeben, sofern zu erwarten ist, dass die gesuchten Beweismittel ohnehin gefunden werden und/oder um mögliche Zufallsfunde, die eventuell schwerwiegendere strafrechtliche Folgen haben könnten, zu verhindern. Dies sollte aber wohlüberlegend geschehen.

5.    Protokoll prüfen und widersprechen 

Nach erfolgter Durchsuchung wird ein Protokoll angefertigt. Darin werden alle Gegenstände einzeln aufgelistet, die die Polizei sichergestellt hat. Anschließend wird Ihnen dieses Protokoll vorgelegt, mit der Bitte diese durchzulesen und zu unterzeichnen. An dieser Stelle ist es von großer Bedeutung, dass Sie die Kreuze an die richtige Stelle setzen. Sie sollten der Dursuchung und der freiwilligen Mitnahme der Gegenstände nicht freiwillig zustimmen und widersprechen. Überprüfen Sie, ob alle Gegenstände auch genau aufgelistet wurden und ob es auch die richtigen Bezeichnungen sind. Durch Ihren protokollierten Widerspruch muss der Ermittlungsrichter über die beschlagnahmten Gegenstände entscheiden. Unterschreiben Sie keine Protokolle oder Schriftstücke. Fordern Sie unbedingt eine Durchschrift der Protokolle für Ihre Unterlagen. 

6.    Weiterer Vorgang

Sollte Ihr Strafverteidiger nicht an der Durchsuchung teilgenommen haben, sollten Sie ihm schnellstmöglich den Durchsuchungsbeschluss und das Protokoll zukommen lassen, damit Ihr Strafverteidiger diese überprüfen und gegebenenfalls Rechtsmittel einlegen kann. 

Sollte bei Ihnen eine Hausdurchsuchung stattgefunden haben, nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt zu mir auf. Ich erkläre Ihnen den weiteren Verlauf.